Yoga Business 101: Selbstständig als Yoga-Lehrer*in? Das musst du wissen

Ach, ich mach die Yoga-Ausbildung nur für mich, ich weiß gar nicht, ob ich später unterrichten will. Diesen Satz habe ich schon von vielen angehenden Yogalehrer*innen gehört. Ist dann das Zertifikat in der Tasche und die Lust aufs Unterrichten durch erste Klassen geweckt, sieht die Lage oft anders aus und die new teacher stellen sich die Frage:

Wie mache ich meine Liebe zum Yoga zum Beruf, mit dem ich auch Geld verdiene? 

Ob es am Ende klappt, den gesamten Lebensunterhalt mit Yoga zu bestreiten, kann ich nicht versprechen. Unternehmerisches Wissen ist aber wichtig, damit das Yoga-Unterrichten kein brotloses Hobby bleibt. 

Deshalb haben wir uns die Artikelreihe Yoga Business 101 ausgedacht, in der wir verraten, worauf man achten muss, wenn man sich als Yogalehrer*in selbstständig macht. Wir sprechen über Steuern, Versicherungen und das Finanzamt, eigene Webseiten, Flyer und Instagram, darüber, welches Marketing passt, wie die eigenen Klassen voll werden und natürlich Geld. Du bekommst Know how und einige tool-Vorschläge, wie man das eigene Yoga-Business unkompliziert verwaltet.

In diesem Artikel erfährst du:

  • Wie du es schaffst, regelmäßige Yogaklassen zu unterrichten
  • Wie du deine Zielgruppe findest
  • Was du bei der Anmeldung beim Finanzamt beachten musst
  • Wie du deine Buchhaltung organisierst
  • Welche Versicherungen du brauchst
  • Was du beim Organisieren von Retreats beachten musst
  • Was wichtig ist, wenn du Musik in deinen Kursen nutzt 
  • Wie du ohne Stress eine einfache Webseite aufsetzt

Yoga als Beruf: Was du über das Yoga-Business wissen solltest 

Wer Yoga als Beruf ausübt, ist meistens selbstständig. Wie groß der Anteil ist, den das Yoga-Unterrichten an der Erwerbsarbeit hat, ist fließend: Einige Lehrende haben einen Hauptjob, oft in Festanstellung, und unterrichten ein bis zwei Klassen die Woche nebenbei. Andere sind selbstständig, haben aber neben dem Unterrichten noch andere Einnahmequellen, z.B. als Journalist*innen oder Coaches. Wieder andere sind full time yoga teacher, die mit Klassen in Studios, Einzelunterricht, Retreats und Workshops ihr gesamtes Geld verdienen. Manche wenige lehren Yoga und sind dabei Unternehmer*innen: Sie haben oft eigene Studios, bilden aus oder haben sehr erfolgreiche Online-Angebote. 

Mit Sicherheit gibt es in Vollzeit festangestellte Yogalehrer*innen, ich kenne aber keine einzige persönlich. Deshalb konzentrieren wir uns in diesem Artikel auf Solopreneur*innen, also Yogalehrende, die Yoga zu ihrem Beruf machen und damit langfristig erfolgreich sein wollen.

>> Noch mehr Tipps gefällig für die Selbstständigkeit als Yogalehrer*in? Schau mal hier.

Selbst wenn das Unterrichten nur ein Nebenjob ist: Es führt kein Weg daran vorbei, sich mit der geschäftlichen Seite der Yoga-Welt auseinandersetzen. Und das beginnt spätestens bei der Suche nach teaching gigs:

Wo kann ich unterrichten? 

Als mich Moritz Ulrich, der Gründer von Peace Yoga Berlin, während meines teacher trainings fragte, ob ich danach bei ihm unterrichten wollte, kippte ich vor Freude, Schiss und Aufregung fast vom Stuhl. Wieder zuhause bot mir mein langjähriger Freund und Lehrer Victor Thiele noch eine new teacher Klasse in seinem Studio yogafürdich an und mein teaching schedule war plötzlich rappelvoll. 

Dass ich so schnell als Lehrerin gebucht wurde, war nicht einfach Glück. Es war das Resultat lang gepflegter Beziehungen und fleißigen Übens bei den beiden Lehrern. Und das ist auch mein Tipp an dich: Wenn du in einem Studio unterrichten willst, geh dort als Schüler*in hin. Biete dich als Vertretungslehrer*in an und sei bereit, auch Zeitslots jenseits der primetime wochentags um 18 Uhr zu übernehmen. 

Nicht ganz unerheblich ist auch die Yoga-Ausbildung. Manche Studios bilden selbst aus und engagieren vorrangig Lehrer*innen aus ihrer eigenen Talentschmiede. Einfacher ist es oft in Fitnessstudios, Sportvereinen oder der Volkshochschule unterzukommen. 

Auf Spendenbasis im eigenen Freund*innenkreis Yoga zu unterrichten, ist eine super Idee, um Erfahrung zu sammeln und eine eigene Gruppe aufzubauen. Wenn du merkst, dass dein Wohnzimmerkurs gut läuft, ist der Schritt einen eigenen Raum zu buchen und die Gruppe zu vergrößern sicher einfacher. 

>> Tipp: Im zweiten Teil unserer Yoga Business 101 Serie reden wir über Geld. Schau mal rein.

Ein Szenario, das sich besonders für Kleinstädte oder Vororte anbietet: Schließ dich mit anderen Yogalehrer*innen zusammen. Vielleicht gibt es bereits ein Pilatesstudio oder andere Selbstständige, die zum Beispiel Massagen, Meditation oder andere körpertherapeutische Praktiken anbieten. 

Der Schlüssel, um mit eigenen Kursen oder einem eigenen Studio erfolgreich zu sein, ist Beständigkeit und ein langer Atem. Sei da und unterrichte deine Kurse regelmäßig! Wenn du mal nicht kannst oder krank bist, dann sorge für kompetente Vertretung. Neue Klassen aufzubauen, ist selbst für sehr beliebte und bekannte Lehrer*innen eine Herausforderung.

Welcher Typ teacher bin ich und wie finde ich meine Zielgruppe?

Am Anfang meiner Karriere als Yogalehrerin dachte ich, dass ich Privatstunden geben müsste, um mir das Yoga unterrichten leisten zu können. Privatstunden bringen schließlich Geld. Ich hatte ein, zwei Privatschüler*innen, aber im Gegensatz zu meinen Kolleg*innen sah es bei mir mau aus. 

Es dauerte eine Weile bis ich verstand: Ich bin einfach nicht der Typ für Privatstunden. Ich unterrichte sie auch nicht gerne. Zumindest nicht langfristig und regelmäßig. Was ich liebe: Klassen im Studio, gerne mit richtig vielen Praktizierenden, Yoga-Retreats und Workshops zu konkreten Themen, das Unterrichten via Livestream. Das sind, wenig überraschend, auch die Formate, die bei mir gut laufen. 

Um herauszufinden, wer die eigene Zielgruppe ist, helfen diese Fragen: 

  • Welche Art des Unterrichtens macht mir am meisten Spaß? 
  • Was wird von meinem Umfeld nachgefragt? 
  • Wen möchte ich gerne unterrichten? 
  • Gibt es diesen Typ Yoga-Praktizierende*n überhaupt, dort wo ich bin? 
  • Habe ich zusätzliche Qualifikationen, die sich mit dem Yoga-Unterrichten verbinden lassen?
  • Kann ich damit perspektivisch Geld verdienen? 

Es ist unwahrscheinlich, gleich zu Anfang ein ausgebuchtes Retreat zu veranstalten. Es lohnt sich aber, auszuprobieren und zum Beispiel einen Retreat-Tag in der Heimatstadt für eine kleine Gruppe zu organisieren. Nur wer experimentiert, wird herausfinden, was er*sie am Liebsten macht. 

Das Rechtliche: Anmeldung beim Finanzamt, Kleinunternehmer-Regelung, Versicherung, Retreats und GEMA

Ich kenne Yoga-Lehrer*innen, die weltweit unterrichten und noch nicht mal ein Geschäftskonto besitzen. Sobald es um Rechtliches geht, schalten sie auf Durchzug – oder beschäftigen sich erst damit, wenn es Schwierigkeiten gibt. Klar, es nervt, sich in diese Themen reinzudenken, es ist aber nicht so schwer. 

Deshalb empfehle ich allen Yoga-Lehrer*innen und Fitness-Trainer*innen das Buch von Yogadude Thomas Meinhoff. Mit Selbstständig mit Yoga: Vom Businessplan bis Steuererklärung hat Thomas ein Buch geschrieben, das im Bücherregal eines*r jeden*r Yogalehrenden stehen sollte. Einfach in der nächsten Buchhandlung bestellen. 

Kleinunternehmer*in oder big player?

Selbst wenn du nur eine Yogaklasse in einem Fitnessstudio pro Monat unterrichtest und dafür auf Rechnung bezahlt wirst, musst du dich beim Finanzamt melden. Diesen Antrag stellst du bei deinem zuständigen Finanzamt. Dort musst du auch angeben, ob du von der Kleinunternehmer-Regelung Gebrauch machen willst. 

Die Kleinunternehmer-Regelung soll Geschäftsleuten mit geringen Jahresumsätzen das Leben erleichtern, indem sie sich nicht um die Feinheiten des komplizierten Umsatzsteuerrechts (Mehrwertsteuer) kümmern müssen. Das heißt, sie müssen Kund*innen keine 19 Prozent Mehrwertsteuer auf ihre Leistung berechnen. Anspruch auf den Kleinunternehmer-Status haben Unternehmer*innen und Selbstständige, deren Umsatz im Kalenderjahr weniger als 22.000 Euro beträgt. 

Ob diese Regelung für dich sinnvoll ist oder nicht, ist abhängig davon, ob du vorrangig Rechnungen an Privatpersonen oder Geschäftsleute stellst. Das Gesetz sieht vor, dass Geschäftsleute an Privatpersonen Preise kommunizieren, die bereits die Mehrwertsteuer enthalten.

>> Tipp: Im dritten Teil unserer Yoga Business 101 Serie gehts um Marketing.

Sagen wir, ein zweitägiger Yoga-Workshop, den ich unterrichte, kostet 200 Euro. Da ich umsatzsteuerpflichtig bin, enthalten diese 200 Euro bereits 19 Prozent Mehrwertsteuer. Mein Netto-Verdienst pro verkauftem Ticket liegt damit bei rund 168 Euro. Wäre ich Kleinunternehmerin, blieben die 200 Euro komplett bei mir. 

Buche ich nun für diesen Workshop einen Raum, der für beide Tage 500 zzgl. 19 Prozent MwSt. kostet, habe ich eine Brutto-Ausgabe von 595 Euro. Bin ich umsatzsteuerpflichtig, sind die 19 Prozent, also 95 Euro, ein durchlaufender Posten und die Raummiete ist für mich im Ergebnis günstiger. 

Faustregel: Wenn du viele Rechnungen an Privatpersonen stellst, ist die Kleinunternehmer-Regelung sinnvoll. Wenn du vor allem Rechnungen an andere Unternehmen stellst, z.B. weil du vor allem Business-Yoga unterrichtest, ist es möglicherweise schlauer, auch bei kleinen Umsätzen zur Umsatzsteuer zu optieren. Diese wird nämlich auch mit der Mehrwertsteuer auf Anschaffungen verrechnet, die du für dein Business tätigst, beispielsweise Yoga-Ausstattung oder ein Handy.

>>Lesetipp: Yoga Zubehör und Hilfsmittel – So setzt du Block, Bolster und Decke sinnvoll ein

Rechnungen schreiben, Geschäftskonto, Buchhaltung

Auf der Rechnung müssen deine Adresse, die Empfänger*innen-Adresse, deine Steuernummer, eine fortlaufende Rechnungsnummer, der Rechnungsbetreff, der Leistungszeitraum, und natürlich der Betrag stehen. Du kannst ein Zahlungsziel auf die Rechnung schreiben, es ist aber keine zwingende Angabe. 

Bist du Kleinunternehmer*in, muss auf deiner Rechnung keine MwSt. ausgewiesen werden, dafür muss der Satz Gemäß § 19 UStG bin ich von der Umsatzsteuer befreit drauf stehen. 

Wenn du eigene Kurse oder Retreats anbietest, empfehle ich dir mit einer Booking-Software zu arbeiten, wie Stamy, Eversports oder Fitogram. Einige nehmen dir neben vereinfachter Buchung auch das gesamte Rechnungs-Management ab, was händisch viel Zeit und Nerven kostet. 

Außerdem musst du ein Geschäftskonto für deine berufliche Tätigkeit eröffnen, über das deine Ein- und Ausgaben laufen. Am besten nutze ein Konto nur für Berufliches – das macht die vorbereitende Buchhaltung für die Steuer viel übersichtlicher. Ich überweise mir von meinem Geschäftskonto jeden Monat einen Betrag X auf mein Privatkonto wie ein Gehalt. Geschäftskonten speziell für Soloselbstständige bzw. Freiberufler*innen gibt es z.B. von Kontist, Holvi oder Qonto.

Mein Geschäftskonto nutze ich, wenn ich beruflich essen gehe oder Bürobedarf kaufe. Wenn ich meinen privaten Großeinkauf im Drogeriemarkt mache, geht das von meinem Privatkonto weg. Easy, oder? 

GbR, Gewerbe oder Freiberuflichkeit? 

Der Beruf Yogalehrer*in ist eine freiberufliche Tätigkeit, das heißt, du musst kein Gewerbe anmelden und somit auch keine Gewerbesteuer bezahlen. Doch ganz so einfach ist es natürlich nicht: Wenn du zusätzlich Produkte verkaufst, Yoga-Videokurse oder selbstgenähte Augenkissen zum Beispiel, dann ist das wahrscheinlich eine gewerbliche Tätigkeit. 

Wenn du ein Projekt mit Kolleg*innen aufziehst, hast du möglicherweise eine GbR, falls du ein Studio aufmachst, lohnt vielleicht die Gründung einer GmbH. 

All diese Fragen lassen sich nicht pauschal beantworten. Aus eigener Erfahrung rate ich dir, zum Start in eine Beratung bei einer*m Anwält*in zu investieren und mit einem Steuerbüro Rücksprache zu halten. Spoiler alert: Ich habe das viel zu spät gemacht und hätte mir viele Umwege sparen können. Insofern: Lieber einmal das Business ordentlich aufsetzen als später Ärger haben. 

Schreckgespenst Scheinselbstständigkeit

Gerade bei Yogalehrenden, die viel in einem Studio unterrichten oder aus anderen Gründen nur eine*n Auftraggeber*in haben, taucht die Frage auf: Bin ich scheinselbstständig? 

Das ist vor allem ein Thema für dich, wenn du Yogalehrende engagierst, weniger, wenn du für andere arbeitest. Es gibt verschiedene Kriterien, die für Scheinselbstständigkeit ausschlaggebend sind: Dazu zählen Weisungsgebundenheit, wie viele Auftraggeber*innen man hat, wie stark man in die Unternehmensstruktur eingebunden ist, etc. Auch hier lohnt ein ausführlicher Blick auf das eigene Unternehmen und ein Gespräch mit einem*r Anwält*in, um ein böses Erwachen zu vermeiden. 

>>Lesetipp: Yoga-Ausbildung online – Tipps und Erfahrungen

Versicherungen

Besonders drei Versicherungen muss man als yoga teacher auf dem Schirm haben: Die Krankenversicherung, die Rentenversicherung und die Berufshaftpflicht. 

Die Rentenversicherung, weil selbstständige Lehrer*innen ab einem Verdienst von 450,01 Euro monatlich in der Rentenversicherung beitragspflichtig sind. Hier haben viele Yogalehrende schon ordentlich geblecht, also die eigene Beitragspflicht lieber vorher prüfen. 

Eine Krankenversicherung ist in Deutschland per Gesetz vorgeschrieben. Ich würde davon abraten, als Selbständige*r von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung zu wechseln. Auch wenn zweitere erst einmal günstiger sein kann, so zahlt man das Ersparte doppelt und dreifach in Alter. Außerdem bin ich Fan des Solidarprinzips in der Gesetzlichen. 

Ein Aspekt bei der Wahl deiner Versicherungen ist auch die Frage nach dem Krankentagegeld, denn als Selbstständige*r verdienst du natürlich keinen Cent, wenn du aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten kannst. Viele Krankenkassen sowie Versicherungen bieten zusätzliche private Krankentagegeldversicherungen für einen monatlichen Betrag an. Schließt du eine solche ab, bekommst du nicht erst nach der gesetzlichen Frist von aktuell 42 Tagen Arbeitsunfähigkeit dein Krankentagegeld, sondern bereits früher, z.B. nach zwei Wochen Krankschreibung. Übrigens: Wenn du Kinder hast, hast du gegebenenfalls auch Anspruch auf Kinderkrankentagegeld!

Der Abschluss einer Berufshaftpflicht-Versicherung ist essenziell. Es gibt einige Anbieter, die Trainer, Yogalehrende und therapeutisch arbeitende Personen versichern, die in der Regel nicht mehr als 100 Euro im Jahr kosten. Frag bei der Versicherung nach für welchen Fall du versichert bist. Greift die Versicherung auch bei deinen Privatschüler*innen zuhause oder wenn sich jemand in deinem Livestream-Kurs verletzt? 

Besonderheit bei Yoga-Reisen

Yogalehrende, die Retreats veranstalten, sollten die Kosten für Unterkunft und Verpflegung nicht selbst in Rechnung stellen, um sie dann an das Seminarhaus weiterzugeben, auch wenn das in der Organisation dann einfacher ist. In diesem Fall bist du nämlich nicht mehr nur Yogalehrer*in, der*die ein Honorar in Rechnung stellt, sondern Reiseveranstalter*in. Das hat Auswirkungen auf Haftung und Versicherung. Außerdem ist es wahrscheinlich nicht die Tätigkeit, die du beim Finanzamt angemeldet hast. 

Besser: Du verkaufst Tickets für den Yogaunterricht und lässt die Teilnehmenden Unterkunft und Verpflegung direkt beim Seminarhaus buchen. Da das gängige Praxis ist, haben die meisten für den Doppelaufwand auch Verständnis. 

AGB, Datenschutz und Co. 

Mit dem Thema Allgemeine Geschäftsbedingungen, Rücktrittsklauseln und Datenschutz wirst du dich spätestens auseinandersetzen, wenn deine Privatstunden spontan abgesagt werden. Soll ich das jetzt in Rechnung stellen? 

Wer vorher klare Regeln aufstellt, hat hinterher weniger Diskussion. Wie lange deine Schüler*innen ihre Buchungen für Einzelstunden, Retreats und andere Events canceln können und ab wann Gebühren fällig werden, legst du alleine fest. Am besten natürlich in Absprache mit dem*r Anwält*in und in Form ordentlicher AGB.

Auch das Thema Datenschutz solltest du klären, denn sobald jemand die eigene Adresse bei dir angibt, verarbeitest du personenbezogene Daten, wofür du die Einwilligung brauchst. Gleiches gilt, wenn du deinen Schüler*innen einen Newsletter senden willst. 

Für Impressum und Datenschutz-Erklärung auf deiner Webseite kannst du oft einen der gängigen Internet-Generatoren, wie eRecht24 nutzen und die Texte dann auf deine Webseite einbinden. Kommen Menschen in deinen Yogakurs, lass dir einen Vordruck ausfüllen und mit Unterschrift AGB und Datenschutzerklärung bestätigen. Auch hier gibt es Softwares, die diesen Schritt automatisieren und in den Buchungsprozess einbinden, so dass du dir die Zettelwirtschaft sparst. 

>>Lesetipp: Travel-Mats – Die besten Reise-Yogamatten im Test

Musik in deinen Klassen und die GEMA

Wenn du öffentlich Musik in deinen Klassen spielen willst, müssen du oder das Studio, in dem du unterrichtest, Abgaben an die GEMA zahlen. Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) verwaltet die Nutzungsrechte von Musikstücken und sammelt dafür Geld ein, das sie wiederum anteilig an die Urheber*innen ausbezahlt. 

Es gibt freie Musik, die man in Datenbanken im Internet findet und öffentlich nutzen darf. Für mich reicht das aber nicht: Ausgeklügelte Playlisten sind ein wichtiger Teil meines Yogaunterrichts. Zum Glück hat das Studio, in dem ich unterrichte, GEMA-Nutzung angemeldet, weshalb ich in meinen Präsenzklassen Musik spielen darf. Übrigens: Offiziell darf man Spotify Playlisten nicht öffentlich abspielen. Wie du damit in der Praxis umgehst, musst du entscheiden. 

Bei Yoga-Videos oder Livestream-Klassen stelle ich einen Link zu meiner Playlist auf Spotify zur Verfügung, so dass die Schüler*innen selbst entscheiden können, ob sie zu Musik üben wollen. In diesem Fall spielen sie die Musik von ihrem eigenen Account ab, was unter private Nutzung fällt. 

Alle Informationen zum öffentlichen Nutzen von Musik findest du auf der Webseite der GEMA.

Show up: Der eigene Webauftritt 

Vielleicht kennst du auch diese eine Yogalehrerin, die kein Instagram, keine Webseite und auch keine Flyer hat, aber trotzdem immer ausgebucht ist. Ich bewundere es sehr, wenn jemand sein Marketing mit nichts mehr als einer alten hotmail-Adresse betreibt. Wenn du aber Yoga wirklich zu deinem Beruf machen willst, empfehle ich dir eine eigene Webseite.

© Grit Siwonia

Das Thema eigene Webseite stellt viele neue Lehrer*innen vor große Herausforderungen: Wer kann die Webseite bauen? Wie soll ich für eine professionelle Grafik-Person bezahlen? Was soll ich über mich schreiben? Wie kann man Termine buchen oder Produkt-Pakete kaufen? Wo bekomme ich die Domain her? Etc.

Mein Tipp: Fang klein und unkompliziert an. 

Du brauchst noch keine einzigartige Corporate Identity mit großer Webseite, die dein ganzes Tun perfekt abbildet. Dein Geld und deine Zeit kannst du am Anfang deiner Karriere besser einsetzen als für ein großes Webprojekt. Deine potentiellen Schüler*innen interessieren sich für dich und die Qualität deines Unterrichts und nicht für deine schöne Webseite. 

Dennoch musst du es potenziellen Kund*innen leicht machen, herauszufinden, wann sie dich wo antreffen, wie sie deine Kurse buchen und dich weiterempfehlen können. Du brauchst quasi eine Visitenkarte im Netz, die du gerne zeigst, die simpel zu erstellen ist und trotzdem alle Funktionen hat, die du für dein Business brauchst.

Im Internet gibt es zahlreiche Webbaukästen, die du unkompliziert, und teilweise kostenlos! nutzen kannst, um im Web präsent zu werden. Beispiele sind Jimdo, Webnode oder Stamy.

Sobald ich wieder unabhängig von einem Studio unterrichte, werde auch ich mir eine Seite bauen und meine Angebote reinstellen. Möglichst mit einem tool, was Website und Buchhaltung direkt verbindet, denn so kann ich meine Retreats und Workshops direkt auf meiner Seite verwalten und verkaufen statt kompliziert Rechnungen zu verschicken, Geldeingänge zu kontrollieren und Listen zu pflegen. Beispiele sind auch hier Eversports oder Stamy.

Vor allem schiebe ich das Projekt Yoga-Webseite seit 2012 vor mir her und habe wirklich fest vor, meinem eigenen Rat zu folgen und simpel anzufangen, anstatt mich noch zehn weitere Jahre zu drücken.

Noch Fragen? Was wir in den nächsten Artikeln beantworten

Vielleicht wirkt diese Flut an Informationen jetzt entmutigend auf dich und du hast Angst, durchzustarten. Vielleicht unterrichtest du schon lange und hast jetzt erst gemerkt, dass du an viele Themen noch nicht gedacht hast. Im Idealfall hast du all das gelesen und dachtest: Hey, ich bin ja ganz gut aufgestellt!

Unser Ziel mit der Serie Yoga Business 101 ist es, es dir so leicht wie möglich zu machen. Wir geben hilfreiche Informationen, damit du dich letztendlich auf das konzentrieren kannst, was du gerne machst: Yoga unterrichten. 

In den nächsten beiden Artikeln widmen wir uns den Themen Geld verdienen mit Yoga und Marketing für Yogalehrende. Unsere innere Liste ist schon voller Gedanken zu den Themen und Tipps. Wenn du konkrete Fragen hast, dann pack sie uns gerne in die Kommentare! 

Titelbild © Lydia Hersberger

Das könnte dich auch interessieren:

3 Kommentare / Schreibe einen Kommentar

  1. Wie genial!!! Ich danke dir von Herzen für diese Reihe ♥️ sie hilft mir im Moment so sehr, denn ich fühle mich von der Angestellten beim Lohnsteuerhilfeverein im Moment nicht gut beraten. Ich möchte gerne starten, zu unterrichten. Bin Vollzeit berufstätig und will klein anfangen (mit einer Std pro Woche).
    Da ich meine Ausbildung von der Steuer abgesetzt habe, erscheint es mir total kompliziert, auf was ich alles achten muss dass das Finanzamt sein Geld nicht zurück haben will… vielleicht wäre das noch ein Thema für diese Reihe.
    Noch einmal vielen, vielen Dank ?

  2. Danke für diesen sehr informativen Artikel!
    Da ich aus Österreich bin, es dort kein vergleichbares Onlinemagazin wie FLGH gibt, wäre es in dieser Reihe vor allem bei rechtlichen Dingen interessant, auch österreichische oder vielleicht sogar Schweizer Expert*innen miteinzubeziehen? Ich kann mir vorstellen, dass ich nicht die einzige Österreicherin hier bin :)
    Ich weiß, das ist natürlich ein Mehraufwand, aber ich dachte, ich versuche es einmal!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*
*